Der neue Personalausweis stellt sich vor
Ab dem 01.11.2010 wird der neue elektronische Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ablösen. Das neue Dokument wurde gegenüber dem alten Ausweis mit einigen neuen Funktionen versehen.
Wie schon der bisherige Ausweis enthält auch das neue Dokument zahlreiche Sicherheitsmerkmale. Ihr neuer Personalausweis bietet Ihnen die Möglichkeit, die herkömmliche Nutzung von Ausweisen aus der „Papierwelt“ in die digitale Welt zu übertragen. Mit neu geschaffenen Funktionen bietet er Ihnen viele Einsatzmöglichkeiten vor allem im Internet. Die Nutzung dieser Funktionen ist aber vollkommen freiwillig.
Möglich macht die neue Online-Funktion ein Chip im Inneren des Ausweises: Auf ihm sind alle persönlichen Daten wie das biometrische Foto, Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum und auf freiwilliger Basis zwei Fingerabdrücke gespeichert.
Die Gebühren für den neuen Personalausweis belaufen sich ab dem 01.November 2010 für Antragsteller ab 24 Jahren auf 28,80 Euro und für Antragsteller unter 24 Jahren auf 22,80 Euro.
Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit Ihres bereits bisherigen Ausweises besteht nicht. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum.
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