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Widerspruch gegen elektronische Melderegisterauskunft



Elektronische Melderegisterauskunft
Im Land Mecklenburg-Vorpommern
- Belehrung über Widerspruch -


Vom 1. Januar 2007 an soll in ganz Mecklenburg-Vorpommern die elektronische Melderegisterauskunft angeboten werden. Das bedeutet, dass zukünftig jeder Bürger auch von seinem heimischen Computer über das Internet Auskünfte über Namen, Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter Anwohner erfragen kann. Behördengänge können mit diesem neuen Verfahren somit vermieden und Bearbeitungszeiten drastisch verkürzt werden. Konkret erhält ein Anfrager durch die elektronische Melderegisterauskunft folgende Auskünfte über einen Einwohner:
1. Vor- und Familienname
2. Doktorgrad
3. Anschriften
4. zuständiges Meldeamt

Hierfür müssen folgende drei Daten über den gesuchten Einwohner bekannt sein:
1. Name
2. Vorname
3. Geburtsdatum oder Anschrift oder Geschlecht
Der Weitergabe dieser Daten kann nach § 34 Absatz 1 a Satz 2 Landesmeldegesetz (LMG) widersprochen werden. Die Daten werden in diesem Fall nicht über das Internet übermittelt. Die Melderegisterauskunft müsste bei der zuständigen Meldebehörde wie bisher schriftlich angefordert werden. Der Widerspruch gegen die elektronische Weitergabe vorgenannter Daten kann bei der zuständigen Meldebehörde schriftlich oder zur Niederschrift vor Ort eingelegt werden.

Öffnungszeiten des Amtes Bad Doberan-Land:

Dienstag 

09:00 - 11:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

09:00 - 11:30 Uhr

Donnerstag

09:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr

Im Auftrag
gez. Taugerbeck
Einwohnermeldeamt

Nutzen Sie bitte unser Widerspruchsformular.
Einfach ausdrucken, ausfüllen und an uns schicken:

Amt Bad Doberan-Land
- Einwohnermeldeamt -
Kammerhof 3
18209 Bad Doberan

 
  Aktuelles

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