B-Plan Nr. 19 Börgerende-Rethwisch

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Börgerende-Rethwisch hat in ihrer Sitzung am 26.09.2017 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Buswendeschleife Rethwisch“ beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 19 wird wie folgt begrenzt:

Im Norden: durch die Kreisstraße DBR 9
Im Osten: durch die Sporthalle
Im Süden: durch Ackerflächen
Im Westen: durch das Wohngrundstück Schulstraße 8

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Börgerende-Rethwisch gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 19 „Buswendeschleife Rethwisch“ – bestehend aus der Planzeichnung, und die dazugehörige Begründung – liegen in der Zeit vom 09.02.2018 bis einschließlich 09.03.2018 während der Dienstzeiten im Amt Bad Doberan-Land, Bauamt, Kammerhof 3, 18209 Bad Doberan, öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten hier die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich (auch per E-Mail möglich), oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 19 „Buswendeschleife Rethwisch“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Börgerende-Rethwisch den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Innenbereichssatzung nicht von Bedeutung ist.

Schriftliche Stellung­nahmen richten Sie bitte an das Amt Bad Doberan-Land, Kammerhof 3, 18209 Bad Doberan, Tel.: 038203 / 701-61 oder schreiben Sie eine E-Mail an: inge.rieck@doberan-land.de

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung …»

B-Plan Nr. 19_Planzeichnung_Auslegung

B-Plan Nr. 19_Begründung_Entwurf

TÜV-NORD Schalltechnische Untersuchung