Bekanntmachung über die Bekanntmachung einer Neuwahl einer Bürgermeisterin / eines Bürgermeisters in der Gemeinde Wittenbeck

Bekanntmachung der Gemeindewahlbehörde über die Notwendigkeit einer Neuwahl einer Bürgermeisterin / eines Bürgermeisters in der Gemeinde Wittenbeck

Gemäß § 45 Absatz 1 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg – Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V) wird festgestellt, dass in der Gemeinde Wittenbeck auf Grund des Rücktritts der ehrenamtlichen Bürgermeisterin, Frau Annette Fink, zum 01.10.2017 die Notwendigkeit einer Neuwahl gem. § 44 Absatz 10 LKWG M-V der ehrenamtlichen Bürgermeisterin / des ehrenamtlichen Bürgermeisters besteht.

Die Bürgermeisterwahl muss gem. § 45 Absatz 3 LKWG M-V spätestens fünf Monate nach der Feststellung der Notwendigkeit einer Wahl stattfinden.

Gemäß § 45 Absatz 2 Satz 1 LKWG M-V bestimmt die Gemeindevertretung Wittenbeck den Tag der Wahl.
Bad Doberan, 02.10.2017

gez. Michael Theis
Gemeindewahlleiter