Öffentliche Auslegung des B-Planes Nr. 10 der Gemeinde Admannshagen-Bargeshagen

Die Gemeinde Admannshagen-Bargeshagen gibt hiermit bekannt, dass sich die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung vom 21.02.2020 bis einschließlich 24.03.2020 unterrichten und sich während der Frist schriftlich oder zur Niederschrift zu dieser Planung äußern kann.

Begründung

Teil B