Bewerbung für die Berufung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern für die Sozialgerichtsbarkeit und die Verwaltungsgerichte
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach § 12 Absatz 5 Satz 2 des Sozialgerichtsgesetz (SGG) haben in den Kammern für Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes bei den Sozialgerichten ehrenamtliche Richter aus Vorschlagslisten der Kreise und kreisfreien Städte mitzuwirken. Gleiches trifft gemäß Verwaltungsgerichtsordnung (VwG0) für die Verwaltungsgerichte zu.
Da die 5 jährige Berufungszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter im Jahr 2020 endet, sind hierfür Neu- bzw. Wiederberufungen erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Vorschläge und Bewerbungen sind bis zum 28.02.2020 im Amt Bad Doberan-Land, Kammerhof 3, 18209 Bad Doberan einzureichen.