Veröffentlichungen ohne spezieller Zuordnung, werden unter Informationen auf Home veröffentlicht

Rufbus rubi

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Wann fährt rubi?

Für rubi gibt es keinen festen Fahrplan. Sie können rubi von Montag bis Freitag zwischen 05:00 und 22:00 Uhr sowie Samstag/Sonntag/Feiertag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr nutzen. Wenn innerhalb einer Stunde vor und nach Ihrem Fahrtwunsch kein regulärer Linienbus für die jeweilige Strecke verfügbar ist, kann die Buchung erfolgen.

 

Die Abfahrtszeit, sowie die Abfahrts- und Zielhaltestelle innerhalb der jeweiligen Rufbus-Region, legen Sie selbst fest. rubi bringt Sie dann entweder zur nächsten verfügbaren, regulären Linienverbindung oder, wenn diese nicht oder nicht innerhalb der vorherigen oder nächsten Stunde existiert, direkt an Ihr Ziel innerhalb der jeweiligen Rufbus-Region.

 

Welche Gebiete umfassen die neuen Rufbus-Regionen?

Das rubi-Verkehrsgebiet erstreckt sich über den gesamten Landkreis Rostock mit Ausnahme der Stadtgebiete Rostock, Güstrow und Bad Doberan. Hierbei ist der Landkreis in die folgenden Rufbus-Regionen unterteilt:

  • Region 1 – Meckl. Schweiz – Teterow
  • Region 2 – Gnoien – Tessin inkl. Sanitz Bhf.
  • Region 3 – Krakow am See
  • Region 4 – Güstrow Land/Stadt
  • Region 5 – Bützow Land/Stadt
  • Region 6 – Laage – Schwaan
  • Region 7 – Nord West
  • Region 8 – Nord Ost

 

Wie kann ich rubi buchen?

Es gibt zwei Möglichkeiten rubi zu buchen: bequem per App oder per Telefon. Am einfachsten und komfortabelsten geht die Buchung über die App. Diese kann sowohl im Apple AppStore als auch im Google Playstore kostenlos heruntergeladen werden (Suchbegriff „rubi rebus“).

 

Alternativ kann rubi über unser Servicetelefon ( 03843 69400 bestellt werden.

 

 

Über die rubi-App ist es dem Fahrgast außerdem möglich Vorbuchungen bis zu 30 Tage im Voraus vorzunehmen. Ebenso sind Serienbuchungen, beispielsweise immer donnerstags 09:00 Uhr, möglich.

 

Was darf ich mitnehmen?

Sie dürfen Kinderwagen, Rollstühle, Rollatoren und größere Gepäckstücke im rubi mitnehmen. Diese sind jeweils bei Anmeldung über die App oder telefonisch mit anzugeben. Bitte beachten Sie, dass eine Fahrradmitnahme aus Platzgründen leider nicht möglich ist.

 

Was kostet eine Fahrt mit rubi?

Der Fahrpreis richtet sich, wie bei regulären Linienbusfahrten auch, nach dem Tarif des Verkehrsverbundes Warnow (VVW). Ebenso gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des VVW. Natürlich ist auch die Nutzung von Zeitfahrausweisen, beispielsweise des Deutschland-Tickets, ohne Zuzahlung möglich.

 

Als Zahlungsmöglichkeiten steht Ihnen neben dem Barkauf beim Fahrpersonal auch die Bezahlung über die VVW-APP zur Verfügung.

 

 

Neuaufstellung des Raumentwicklungsprogrammes für die Region Rostock – Veröffentlichung des ersten Entwurfes

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Bekanntmachung Rostock

Warum soll der Kinderreisepass abgeschafft werden?

Neu ausgestellte Kinderreisepässe sind nur maximal 12 Monate gültig. Diese kurze Gültigkeitsdauer gilt für alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip, die die Mitgliedstaaten der EU für Ihre Bürgerinnen und Bürger ausstellen. Im Vergleich zu hochsicheren Reisepässen (mit Chip) ist der Kinderreisepass (ohne Chip) mit geringeren Sicherheitsmerkmalen ausgestattet. Das ist sowohl an der niedrigeren Gebühr erkennbar als auch an der kürzeren Gültigkeitsdauer. Schwach geschützte Dokumente dürfen nicht länger als zwölf Monate gültig sein.

Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, haben gegenüber dem Reisepass eine eingeschränkte Nutzbarkeit. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel 3 bis 6 Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheblich ein.

Damit die Reisen von Familien nicht unterbrochen werden, weil die Kinderreisepässe oder in der Gültigkeit verlängerte Kinderreisepässe an der Grenze nicht anerkannt werden, hat der Bundestag am 7. Juli 2023 einen Gesetzentwurf, der u.a. den Kinderreisepass abschafft, verabschiedet. Die Beschlussfassung des Bundesrats steht noch aus (Stand: Juli 2023).

Mit der geplanten Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige (jährliche) Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.

Informationen zum Thema, ob das konkrete Reisezielland den Kinderreisepass oder den verlängerten Kinderreisepass als Reisedokument anerkennt, sollten rechtzeitig vor Reiseantritt auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes, den Reise- und Sicherheitshinweisen (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise), eingeholt werden.

Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb von sechs Jahren so stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument.