Veröffentlichungen ohne spezieller Zuordnung, werden unter Informationen auf Home veröffentlicht

Sprechzeiten des Amtes

Dienstags: 9.00 bis 11.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwochs: 9.00 bis 11.30 Uhr
Donnerstags: 9.00 bis 11.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Das neue Melderecht

Seit 1. November 2015 gilt das neue Bundesmeldegesetz. Das Bundesmeldegesetz sieht vor, dass für die Anmeldung einer Wohnung, in wenigen Fällen auch für die Abmeldung (z.B. Wegzug ins Ausland, ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) eine Bestätigung des Wohnungsgebers erforderlich ist.
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