Veröffentlichungen ohne spezieller Zuordnung, werden unter Informationen auf Home veröffentlicht

Kinderbetreuung im Amtsbereich

Bis Ende 2019 wurden im Altkreis Bad Doberan Anträge für Kita-Plätze von den kommunalen Ämtern bearbeitet. Dazu gab es entsprechende Verträge mit dem Landkreis, die der Landrat zu 2020 gekündigt hat. Als Gründe dafür wurden die Vereinheitlichung der Verfahren innerhalb des Landkreises und die Steigerung der Effizienz bei der Bearbeitung genannt.
Für unsere Eltern im Amtsbereich bedeutete dies, dass die Anträge fortan in Güstrow bearbeitet wurden. Die Expertise der Sachbearbeiter in den Ämtern wurde nicht mehr benötigt, die Güstrower Kollegen im Jugendamt machen das mit. Soweit die Theorie. Doch es kam, was viele Verwaltungsfachleute kommen gesehen hatten. Völlig überraschend kamen doch Anträge zur Kinderbetreung aus den Kommunen des Altkreises. Es kam zu einem Bearbeitungs-Rückstau, dessen Leidtragenden viele junge Familien waren.

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Impffahrten nach Laage

Der DRK Kreisverband Bad Doberan e. V. organisiert den Termin und die Fahrt mit Kleinbussen zum Impfzentrum für Impfberechtigte mit einem Brief vom Land Mecklenburg – Vorpommern. Sie werden von zu Hause abgeholt, nach Laage gefahren und wieder nach Hause zurück. Der DRK Kreisverband organisiert die Fahrt und ihren Impftermin. Die Kosten pro Person betragen 15,- €. Die Telefonnummer zur Anmeldung ist: 038203-750131
Mehr Informationen im Merkblatt des DRK als PDF zum Herunterladen.

Broschüre zum 30. Jahrestag des Bestehens des Amtes Bad Doberan-Land

Unter dem Motto Informativ, servicefreundlich und hilfreich bereitet die BVB-Verlagsgesellschaft mbH momentan die Jubiläumsbroschüre vor, die in einem modernen, hochwertigen Layout aktuelle Fakten, Adressen und Fotos für Bürger, Neubürger und Touristen präsentiert.

Neben touristischen Highlights werden geschichtliche Hintergründe des Amtes erläutert. Auch Bildungs- und Freizeiteinrichtungen, Gesundheitsangebote, Sport- und Kulturangebote sowie Vereins- und Kirchenaktivitäten werden klar gegliedert vorgestellt. Sinnvoll ergänzt wird die Broschüre durch einen alphabetischen Wegweiser quer durch das Amtsgebäude, der die Frage Was erledige ich wo? konkret beantwortet.

Alle einheimischen Unternehmen, vom kleinen Familienbetrieb bis zum Großunternehmen, erhalten die Gelegenheit, sich in dieser multimedialen Publikation werbewirksam und dauerhaft zu präsentieren. Neben der Druckausgabe wird die gesamte Broschüre auch im Internet unter www.findcity.de abrufbar sein. Jede Anzeige wird aus der Online-Publikation zur Homepage des inserierenden Unternehmens verlinkt.

Herausgegeben wird die Jubiläumsbroschüre von der BVB-Verlagsgesellschaft, die seit 30 Jahren Städte und Kommunen erfolgreich bei der Öffentlichkeitsarbeit betreut. In den nächsten Wochen wird Frau Maren Wiebke, eine Mitarbeiterin des BVB-Verlags, interessierten Gewerbetreibenden im Amt Bad Doberan-Land die Möglichkeiten für eine Präsentation vorstellen.

Ablauf von Corona-Impfungen im LK-Rostock

Auf Anfrage, zu den Ausführungsmodalitäten im Landkreis Rostock, teilt der Landrat mit: Die Bürgerinnen und Bürger erhalten einen Brief vom Land und werden darin über Ihre Impfberechtigung informiert. Einen Termin können Sie dann telefonisch oder online vereinbaren. Die entsprechende Website und Rufnummer der Hotline wird in dem Brief mitgeteilt.

Nur zwischen Güstrow und dem Impfzentrum in Laage und zurück fährt ein Impfshuttle. Der Fahrplan ist so abgestimmt, dass er mit fünf Regionalzuglinien und zahlreichen Buslinien in Güstrow gute Umsteigemöglichkeiten bietet. Ein Shuttleservice des Landkreises Rostock ist nicht vorgesehen.

Des Weiteren ist der Parkplatz am Impfzentrum für die zu impfenden Personen kostenfrei. Das Parkticket wird gleich bei der Anmeldung im Impfzentrum mit entwertet. Die Besucher des Impfzentrums müssen der Beschilderung für den Impfparkplatzfolgen.

Die Prüfung, ob Anspruch auf einen Transport durch die Krankenkassen besteht, obliegt den Bürger/ innen.

Informationen zum Geflügelpestgeschehen

Der Landkreis Rostock informiert unter folgenden Links über das aktuelle Geflügelpestgeschehen.

Website: https://www.landkreis-rostock.de/gefluegelpest

Kartendienst: https://bit.ly/3kB7ZRl

 

Nachricht des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes

Gefluegelpest_Nachricht

Allgemeine Informationen für Besucher

Ab sofort ist das Amt Bad Doberan-Land wieder zu folgenden Sprechzeiten für den persönlichen Besucherverkehr geöffnet:

Dienstag, Mittwoch, Donnerstag von 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 13.00 Uhr bis 17 Uhr

Die geltenden Abstands- und Hygieneregelungen sind von jedem Besucher einzuhalten. Nutzen Sie die Möglichkeiten zur Desinfektion der Hände, u.a. im Eingangsbereich des Amtsgebäudes. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird unsererseits dringend empfohlen. Wir behalten uns im Bedarfsfall vor, Einlassregelungen für das Amtsgebäude festzulegen.
Vorsorglich wird darauf aufmerksam gemacht, dass entsprechend der Anti-Corona-Verordnung des Landes M-V alle Personen, die persönlichen Kontakt mit Amtsmitarbeitern haben, in einer Besucherliste erfasst werden (Angaben: Vor- und Familienname, Anschrift, Telefonnummer). Die Liste wird für die Dauer von vier Wochen aufbewahrt, die Daten werden im Infektionsfall ausschließlich der zuständigen Gesundheitsbehörde übermittelt.
Außerhalb der Sprechzeiten bleibt das Amtsgebäude geschlossen. Individuelle Terminvereinbarungen sind natürlich weiterhin möglich. Sollten zudem persönliche Besuche in Ausnahmefällen außerhalb der Sprechzeiten notwendig oder unvermeidbar sein, nutzen Sie zur Anmeldung bitte ausschließlich unsere Klingelanlage (Klingel: Sekretariat 1).
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung bearbeiten weiterhin Anträge, Anfragen und andere Aufgaben per Telefon und E-Mail (Kontaktliste)

Wir bitten um Verständnis für diese Einschränkungen!
Amt Bad Doberan-Land
Der Amtsvorsteher

Renovierungsmaßnahme Amtsgebäude

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

am 15.10.2020 beginnen im Amtsgebäude Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, welche bis Anfang Juli 2021 anhalten werden.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für etwaige Einschränkungen beim Besuch des Amtes.

Die aktuellen Öffnungszeiten gelten weiterhin.

Telekom Breitbandausbau FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Breitbandausbau Telekom

 

Der Landkreis Rostock koordiniert den Ausbau des staatlich geförderten Glasfasernetzes im Kreisgebiet. Rund 80.000 Adressen sollen an das Breitbandnetz angeschlossen werden und damit eine moderne Internetanbindung erhalten. Hier beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen dazu. Weitere Informationen finden Sie auch auf der überarbeiteten Internetseite des Landkreises: www.landkreis-rostock.de/breitband

 

Warum habe ich einen Brief des Landkreises und der Telekom bekommen?

 

Sie haben einen Brief erhalten, in dem Ihnen ein kostenloser Glasfaseranschluss im Rahmen des vom Bund geförderten Breitbandausbaus durch die Telekom angeboten wird. Ihre Adresse liegt in einem der geförderten Ausbaugebiete. Bedingung für den kostenlosen Anschluss ist eine Anschlussgenehmigung. Wenn Sie nicht der Eigentümer bzw. die Eigentümerin sind, also Mieter oder Pächter an der Adresse, geben Sie das Schreiben bitte an den/die Eigentümer*in weiter.

 

Warum habe ich keinen Brief erhalten?

 

Die Anschreiben werden in drei sogenannten Wellen versendet. Zuerst an alle zweifelsfrei bekannten Adressen, dann an nachgeprüfte Adressen und schließlich werden Postrückläufer noch einmal bearbeitet. Die Telekom will außerdem alle die Adressen nochmals anschreiben, die bereits einen Brief erhalten haben sollten, sich aber nicht zurückgemeldet haben.

Bitte prüfen Sie auf der interaktiven Karte des Landkreises, ob sich Ihre Adresse im Ausbaugebiet befindet: www.landkreis-rostock.de/breitband

Wenn Ihre Adresse nicht im Ausbaugebiet liegt, wird Ihnen kein geförderter Breitbandanschluss angeboten. Der Landkreis ist in Gesprächen mit Land und Bund, um weitere Adressen an das Breitbandnetz anschließen zu können.

 

Warum soll ich eine Anschlussgenehmigung erteilen?

 

Ohne die Genehmigung darf die Telekom nicht bei Ihnen arbeiten. Die Genehmigung macht den eigentlichen Hausanschluss erst möglich, sonst wird die Leitung einfach an Ihrer Adresse vorbeigelegt. Ein nachträglicher Anschluss ist dann kostenpflichtig.

 

Wie ist das Breitbandverfahren bis zum Brief eigentlich gelaufen?

 

Im gesamten Landkreis Rostock sollen rund 80.000 Haushalte an das schnelle Glasfasernetz angeschlossen werden. Der Landkreis ist seit 2016 dafür in 16 Projektgebiete aufgeteilt worden, um die Bundesförderung beantragen, den Breitbandausbau ausschreiben und Telekommunikationsunternehmen mit dem Bau beauftragen zu können. Der Landkreis Rostock war und ist gesetzlich verpflichtet, das jeweils wirtschaftlichste Angebot für den Ausbau eines dieser Gebiete auszuwählen.

 

Wie und warum wurde so entschieden?

 

Alle 16 Projektgebiete im Landkreis Rostock wurden ausgeschrieben. Die Ausschreibungsbedingungen wurden seitens des Bundes mehrfach geändert. Auf die europaweiten Ausschreibungen haben sich mehrere Telekommunikationsunternehmen mit unterschiedlichen Ausbaukonzepten beworben. 14 Projektgebiete sind bereits vergeben. 10 an die Telekom, 4 an die Landwerke MV Breitband GmbH. Für zwei Gebiete steht die Vergabe noch aus. In drei Ausbaugebieten arbeitet die Telekom bereits seit 2019 an der Verlegung der Anschlüsse.

Die Ausbauangebote wurden durch je einen externen technischen und einen juristischen Berater geprüft und ein Vergabevorschlag erarbeitet. Betrachtet wurden dabei im Wesentlichen die Höhe der notwendigen Förderung und die technischen Parameter des Ausbaus. Diese beiden Punkte erhielten die höchste Gewichtung in der Bewertung. Die Vertragsgestaltung für die Kunden war Bestandteil der Prüfung, aufgrund der geringeren Gewichtung jedoch nicht ausschlaggebend in der Bewertung.

 

Warum hat die Telekom den Zuschlag in unserer Gemeinde bekommen?

 

Mit ihrem Ausbaukonzept erhielt die Telekom als wirtschaftlichster Bieter den Zuschlag für 10 Projektgebiete. In einem dieser Gebiete liegt Ihre Gemeinde. Der Projektträger des Bundes, die ateneKOM GmbH, hat die Ausschreibungsergebnisse überprüft und freigegeben. Die Bundesnetzagentur hat die Verträge zwischen dem Landkreis und der Telekom, in denen das Ausbaukonzept enthalten ist, geprüft und ohne Beanstandung genehmigt.