öffentliche Bekanntmachungen des Amtes (ausschließlich)

Bekanntmachung Ausscheiden und Nachrücken eines Vertreters in die Gemeindevertretung Börgerende-Rethwisch

Bekanntmachung Nachrücker Börgerende – Rethwisch

Öffentliche Festsetzung der Zweitwohnungssteuer für das Kalenderjahr 2021

Öffentliche Festsetzung der Zweitwohnungssteuer für das Kalenderjahr 2021 für die Gemeinden Admannshagen-Bargeshagen, Bartenshagen-Parkentin, Börgerende-Rethwisch, Hohenfelde, Ostseebad Nienhagen, Reddelich, Retschow, Steffenshagen und Wittenbeck

Festsetzung der Zweitwohnungssteuer für das Kalenderjahr 2021, gemäß § 122 Abs. 3 und 4 der Abgabenordnung (AO) i.V. mit § 12 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V).

Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Zweitwohnungssteuer-Pflichtigen, die im Kalenderjahr 2021 die gleiche Zweitwohnungssteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie wird die Zweitwohnungssteuer für das Kalenderjahr 2021 durch diese öffentliche Bekanntmachung nach dem zuletzt veranlagten Betrag festgesetzt.

Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Zweitwohnungssteuerbescheide für das Kalenderjahr 2021 erteilt, so sind die darin festgesetzten Beträge zu entrichten. Für diese Bescheide gilt die Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung nicht. Diese Steuerfestsetzung hat mit der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirkung eines schriftlichen Abgabenbescheides für die Zweitwohnungssteuer.

Zahlungsaufforderung:
Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung der Zweitwohnungssteuer erteilt haben, werden gebeten, die Zweitwohnungssteuer 2021 zum 15.Februar, 15.Mai, 15.August und 15.November oder bei Jahreszahlern zum 1. Juli zu entrichten.
Konten der Amtes Bad Doberan Land:

  • Deutsche Kreditbank
    IBAN DE80 120300000000102871
    BIC BYLADEM1001
  • Ostseesparkasse Rostock
    IBAN DE80 130500000505066661
    BIC NOLADE21ROS

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt Bad Doberan-Land, der Amtsvorsteher, Kammerhof 3, 18209 Bad Doberan einzulegen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung und entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung.

Hinweise:
Das Recht zur Einsicht in die jeweiligen Bescheide wird durch die öffentliche Bekanntmachung nicht berührt.

gez. Lübs
Amtsvorsteher

Wahlbekanntmachung zur Landratswahl im LK-Rostock

Zur Landratswahl am 6. September 2020 und einer eventuellen Stichwahl am 20. September gibt der Gemeindewahlleiter bekannt:

Wahlbekanntmachung als PDF

Vorläufige Amtsschließung für den Publikumsverkehr

Mit sofortiger Wirkung bleibt das Amt für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Kommunikation mit den Verwaltungsmitarbeitern findet telefonisch oder per E-Mail statt. Dringende Anliegen werden individuell bearbeitet. Diese Einschränkung gilt bis 19. April 2020