Amtsausschusssitzung am 15. März 2021
Am Montag, den 15. März 2021, findet um 19:00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Amtes Bad Doberan-Land eine öffentliche Amtsausschusssitzung statt. Auf der Tagesordnung stehen:
öffentliche Bekanntmachungen des Amtes (ausschließlich)
Am Montag, den 15. März 2021, findet um 19:00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Amtes Bad Doberan-Land eine öffentliche Amtsausschusssitzung statt. Auf der Tagesordnung stehen:
Festsetzung der Zweitwohnungssteuer für das Kalenderjahr 2021, gemäß § 122 Abs. 3 und 4 der Abgabenordnung (AO) i.V. mit § 12 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V).
Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Zweitwohnungssteuer-Pflichtigen, die im Kalenderjahr 2021 die gleiche Zweitwohnungssteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie wird die Zweitwohnungssteuer für das Kalenderjahr 2021 durch diese öffentliche Bekanntmachung nach dem zuletzt veranlagten Betrag festgesetzt.
Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Zweitwohnungssteuerbescheide für das Kalenderjahr 2021 erteilt, so sind die darin festgesetzten Beträge zu entrichten. Für diese Bescheide gilt die Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung nicht. Diese Steuerfestsetzung hat mit der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirkung eines schriftlichen Abgabenbescheides für die Zweitwohnungssteuer.
Zahlungsaufforderung:
Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung der Zweitwohnungssteuer erteilt haben, werden gebeten, die Zweitwohnungssteuer 2021 zum 15.Februar, 15.Mai, 15.August und 15.November oder bei Jahreszahlern zum 1. Juli zu entrichten.
Konten der Amtes Bad Doberan Land:
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt Bad Doberan-Land, der Amtsvorsteher, Kammerhof 3, 18209 Bad Doberan einzulegen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung und entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung.
Hinweise:
Das Recht zur Einsicht in die jeweiligen Bescheide wird durch die öffentliche Bekanntmachung nicht berührt.
gez. Lübs
Amtsvorsteher
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Zur Landratswahl am 6. September 2020 und einer eventuellen Stichwahl am 20. September gibt der Gemeindewahlleiter bekannt: