Vorläufige Amtsschließung für den Publikumsverkehr

Mit sofortiger Wirkung bleibt das Amt für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Kommunikation mit den Verwaltungsmitarbeitern findet telefonisch oder per E-Mail statt. Dringende Anliegen werden individuell bearbeitet. Diese Einschränkung gilt bis 19. April 2020