Öffentliche Auslegung des B-Planes Nr. 11 der Gemeinde Admannshagen-Bargeshagen
Die Gemeinde Admannshagen-Bargeshagen gibt hiermit bekannt, dass sich die Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung vom 14.01.2020 bis einschließlich 28.01.2020 unterrichten und sich während der Frist schriftlich oder zur Niederschrift zu dieser Planung äußern kann.
Planzeichnung
Textteil B
Begründung