Information zur Bearbeitung der Anträge auf Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes

Liebe Eltern,
sehr geehrte Damen und Herren,

ab dem 01.01.2020 wird die Bearbeitung Ihrer Anträge auf Inanspruchnahme eines bedarfsgerechten Betreuungsplatzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege gem. §§ 3 bis 6 KiföG M-V (Berechtigungsbescheid) durch den Landkreis Rostock bearbeitet.

Durch das Amt Bad Doberan-Land darf ab dem 01.01.2020 keine Bearbeitung dieser Anträge mehr vorgenommen werden.

Anträge für den Landkreis finden Sie im Internet unter: https://www.landkreis-rostock.de/landkreis/formulare/jugendamt/, direkt beim Landkreis Rostock in der Abteilung Jugendamt, Am Wall 3-5, 18273 Güstrow oder in der Außenstelle des Landkreises Rostock, August-Bebel-Straße 3, 18209 Bad Doberan.