Das neue Melderecht
Seit 1. November 2015 gilt das neue Bundesmeldegesetz. Das Bundesmeldegesetz sieht vor, dass für die Anmeldung einer Wohnung, in wenigen Fällen auch für die Abmeldung (z.B. Wegzug ins Ausland, ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) eine Bestätigung des Wohnungsgebers erforderlich ist.
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