Dem Amt zuzuordnende Beiträge

Beiträge

Öffentliche Bekanntmachung zur Zweitwohnungssteuer

Öffentliche Festsetzung der Zweitwohnungssteuer für das Kalenderjahr 2018 für die Gemeinden Admannshagen-Bargeshagen, Bartenshagen-Parkentin, Börgerende-Rethwisch, Hohenfelde, Ostseebad Nienhagen, Reddelich, Retschow, Steffenshagen und Wittenbeck.
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Das neue Melderecht

Seit 1. November 2015 gilt das neue Bundesmeldegesetz. Das Bundesmeldegesetz sieht vor, dass für die Anmeldung einer Wohnung, in wenigen Fällen auch für die Abmeldung (z.B. Wegzug ins Ausland, ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) eine Bestätigung des Wohnungsgebers erforderlich ist.
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