Die Gemeindevertretung der Gemeinde Börgerende-Rethwisch hat in ihrer Sitzung am 26.09.2017 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Buswendeschleife Rethwisch“ beschlossen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenbeck hat in ihrer Sitzung am 04.04.2017 den Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 10 für den Strandbereich, bestehend aus der Planzeichnung Teil (A) und dem Text Teil (B) gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
https://www.amt-doberan-land.de/wp-content/uploads/2014/11/logo-adl.jpg00Redaktion Amt-Onlinehttps://www.amt-doberan-land.de/wp-content/uploads/2014/11/logo-adl.jpgRedaktion Amt-Online2017-04-04 19:40:292021-09-29 09:11:40B-Plan Nr. 10 der Gemeinde Wittenbeck
Seit 1. November 2015 gilt das neue Bundesmeldegesetz. Das Bundesmeldegesetz sieht vor, dass für die Anmeldung einer Wohnung, in wenigen Fällen auch für die Abmeldung (z.B. Wegzug ins Ausland, ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) eine Bestätigung des Wohnungsgebers erforderlich ist.
B-Plan Nr. 19 Börgerende-Rethwisch
/in Bauplanung, Bekanntmachungen, Gemeinden /von Redaktion Amt-OnlineDie Gemeindevertretung der Gemeinde Börgerende-Rethwisch hat in ihrer Sitzung am 26.09.2017 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Buswendeschleife Rethwisch“ beschlossen.
B-Plan Nr. 10 der Gemeinde Wittenbeck
/in Bauplanung, Bekanntmachungen, Gemeinden /von Redaktion Amt-OnlineDie Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenbeck hat in ihrer Sitzung am 04.04.2017 den Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 10 für den Strandbereich, bestehend aus der Planzeichnung Teil (A) und dem Text Teil (B) gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
Das neue Melderecht
/in Allgemein /von Redaktion Amt-OnlineSeit 1. November 2015 gilt das neue Bundesmeldegesetz. Das Bundesmeldegesetz sieht vor, dass für die Anmeldung einer Wohnung, in wenigen Fällen auch für die Abmeldung (z.B. Wegzug ins Ausland, ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) eine Bestätigung des Wohnungsgebers erforderlich ist.