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Informationen des Landkreises Rostock zum Breitbandausbau für die Gemeinden Admannshagen-Bargeshagen, Börgerende-Rethwisch und Ostseebad Nienhagen

Wichtiger Brief ist Auftakt für Breitbandausbau im Amt Bad Doberan-Land

Die Telekom Deutschland GmbH beginnt mit dem Ausbauprogramm des schnellen Breitband-Glasfasernetzes in den Gemeinden Admannshagen-Bargeshagen, Nienhagen und Börgerende-Rethwisch im Amt Bad Doberan-Land.

Alle Haushalte, die an das vom Bund geförderte Breitbandnetz angeschlossen werden sollen, erhalten einen gemeinsamen Brief des Landkreises Rostock, des Amtes Bad Doberan-Land und der Telekom.

„Wir bitten Sie, diesen Brief aufmerksam zu lesen, die darin enthaltenen Unterlagen auszufüllen und an die Telekom zurückzusenden“, erklärt Kreissprecher Michael Fengler. „Die Unterlagen in diesem Brief sind wichtig für Ihren kostenlosen Anschluss an das schnelle Breitband-Internet. Die Telekom wird diese Anschlüsse nur für eine begrenzte Zeit kostenlos bis ins Haus legen. Ein Hausanschluss an das Breitband-Internet wird nach dem Ende der sogenannten Zeichnungsfrist kostenpflichtig“, macht Michael Fengler deutlich. Der Ausbau selbst erfolgt anbieterneutral. „Das heißt, Sie können selbst entscheiden, mit welchem Telekommunikationsunternehmen Sie nach der Fertigstellung Ihres Glasfaser-Hausanschlusses einen Vertrag abschließen möchten“, erläutert der Kreissprecher. Voraussetzung dafür ist, dass das ausgewählte Unternehmen seine Produkte für das neue Glasfasernetz anbietet.

Der Breitbandausbau in den drei Gemeinden des Amtes Bad Doberan-Land gehört zu dem Projektgebiet, in dem auch Gemeinden der Ämter Neubukow-Salzhaff und Warnow-West sowie die Städte Bad Doberan, Kühlungsborn und Neubukow liegen. In dieses Projektgebiet fließen insgesamt rund 15,7 Millionen Euro Förderung aus Mitteln des Bundes, des Landes sowie Eigenmitteln der Gemeinden. 11893 Haushalte und 424 Unternehmen werden damit an das mindestens 100 Mbit pro Sekunde schnelle Netz angeschlossen. Die Gesamtbauzeit für das schnelle Breitbandnetz ist auf 36 Monate befristet.

Neue Corona-LVO MV

Zur aktuellen Rechtsgrundlage für die Einschränkungen durch die Landesregierung schreibt der Städte- und Gemeindetag:

Hinweise zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach BauGB

Vom Land Brandenburg gibt es ein Rundschreiben mit Hinweisen zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB. Es enthält Hinweise zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren aufgrund der Corona-Pandemie und damit einhergehender Schutzmaßnahmen. Den Hinweisen schließt sich das Energieministerium M-V vollumfänglich an und verzichten auf eigene Hinweise.

Rundschreiben – Verfahrensempfehlungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach BauGB

SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung

Gremiensitzungen werden abgesagt

Folgende Sitzungen in den Gemeinden werden abgesagt:

1.  23.03.20   Gemeindevertretung Bartenshagen-Partentin
2.  23.03.20   Hauptausschuss der Gemeinde Hohenfelde
3.  26.03.20   Gemeindevertretung Ostseebad Nienhagen
4.  30.03.20   Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport Bartenshagen-Parkentin
5.  31.03.20   Gemeindevertretung Wittenbeck

Öffentliche Bekanntmachung für die Straßenbaumaßnahme Knotenpunkt L 121 L 122 in Wittenbeck

Das Land Mecklenburg-Vorpommern, endvertreten durch das Straßenbauamt Stralsund gibt bekannt, dass für die Straßenbaumaßnahme Knotenpunkt L 121 L 122 in Wittenbeck die Unterlagen zur Einsicht ausliegen.

Öffentliche Bekanntmachung Knotenpunkt

Bewerbung für die Berufung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern für die Sozialgerichtsbarkeit und die Verwaltungsgerichte

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach § 12 Absatz 5 Satz 2 des Sozialgerichtsgesetz (SGG) haben in den Kammern für Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes bei den Sozialgerichten ehrenamtliche Richter aus Vorschlagslisten der Kreise und kreisfreien Städte mitzuwirken. Gleiches trifft gemäß Verwaltungsgerichtsordnung (VwG0) für die Verwaltungsgerichte zu.

Da die 5 jährige Berufungszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter im Jahr 2020 endet, sind hierfür Neu- bzw. Wiederberufungen erforderlich.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Vorschläge und Bewerbungen sind bis zum 28.02.2020 im Amt Bad Doberan-Land, Kammerhof 3, 18209 Bad Doberan einzureichen.

*Bewerbungsbogen ehrenamtliche Richter VG

*Bewerbungsbogen Sozialgerichtsbarkeit

Öffentliche Auslegung des B-Planes Nr. 10 der Gemeinde Hohenfelde

Die Gemeinde Hohenfelde gibt hiermit bekannt, dass sich die Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung vom 21.01.2020 bis einschließlich 04.02.2020 unterrichten und sich während der Frist schriftlich oder zur Niederschrift zu dieser Planung äußern kann.

Unterlagen für die frühzeitige Unterrichtung/Äußerung B-Plan 10 Hohenfelde

Beglaubigter Auszug B-Plan 10 Hohenfelde

Luftbild mit Abgrenzung des Geltungsbereiches B-Plan 10 Hohenfelde

Luftbild mit ALK und Abrenzung des Geltungsbereiches B-Plan 10 Hohenfelde

Auszug aus dem F-Plan B-Plan Nr. 10 Hohenfelde